Junge Erwachsene, die aufgrund individueller Verhältnisse nicht mit ihren Familien leben können, erhalten Unterstützung bei ihrer schulischen und beruflichen Integration in einer teilbetreuten Jugendwohngemeinschaft.
Angebote:
Kosten:
Kostenträger sind die Jugendämter gemäß § 13 (3) SGB VIII
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Junge Erwachsene, die sich in Schule oder Ausbildung befinden bzw. den Beginn einer Ausbildung planen und sozialpädagogische Begleitung benötigen. Aufnahmealter i. d. R. 18 bis 21 Jahre